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AGB
Bitte lesen Sie unsere Geschäftsbedingungen sorgfältig durch um spätere Missverständnisse auszuschließen.
- Geltungsbereich
- Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.
- Abweichungen bedürfen unbedingt der Schriftform.
- Angebote
- Angebote behalten 2 Monate ab Angebotsdatum ihre Gültigkeit.
- Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Maße sind nicht maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Die Angebotsunterlagen sind stets vertraulich zu behandeln und auf keinen Fall an dritte weiter zu geben.
- Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht bleiben beim Malermeisterbetrieb Jäckel.
- Preise
- Alle im Angebot aufgeführten Preise sind Netto und verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zahlung
- Bei Arbeitsbeginn ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Auftragswertes fällig.
- Restzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
- Automatisches einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens spätestens 6 Wochen nach Rechnungsstellung.
- Reiner Materialverkauf ist sofort fällig.
- Witterung
- Werden Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche nach Beendigung des Wetterhindernisses.
- Materiallieferung
- Bei Rückgabe ganzer oder teilweiser Lieferungen durch uns, erfolgt eine Rückgabegebühr von 20% des Wertes und setzt unsere Zustimmung voraus.
- Abnahme
- Die Abnahme der Leistung oder Lieferung, auch in sich abgeschlossene Teilleistungen- bzw. Lieferungen, hat nach Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen.
- Offensichtliche Mängel sind nach der Abnahme nicht mehr geltend zu machen.
- Werden von uns erbrachte Leistungen vor der Abnahme durch den Auftraggeber oder durch Dritte beschädigt oder zerstört, so entfällt der Zahlungsanspruch nicht.
- Mängelrügen
- Bei Mängelrügen muss dem Auftragnehmer unmittelbar Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden.
- Bei berechtigten Mängelrügen muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur kostenlosen Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist einberaumt werden.